Vielen Auswanderungswilligen ist nicht klar, dass die Reisekrankenversicherung nur einen Auslandsaufenthalt von maximal sechs Wochen im Jahr abdeckt.
Für längere Auslandsaufenthalte sollte eine spezielle Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden.
Auf jeden Fall sollten Sie ein Blick in die Tarifbeschreibungen und in das Bedingungswerk werfen, denn die Angebote sind sehr unterschiedlich. So gibt es Policen, die nur einen Basis-Schutz anbieten und z.B. keine zahnärztlichen Leitungen oder Behandlungen bei Schwangerschaft abdecken.
Einige Versicherungen sind auf drei oder fünf Jahre begrenzt und haben keine Verlängerungsoption.
Bedenken Sie bitte auch, das viele Tarife nur aus Deutschland heraus abgeschlossenwerden können.
Zunächst sollte festgestellt werden, ob in dem jeweiligen Aufenthaltsland eine Sozialversicherungspflicht besteht, wenn der Wohnsitz in Deutschland aufgegeben wird, und ob es ein Sozialversicherungsabkommen zwischen der Bundesrepublik und
dem Auswanderungsland gibt. Dies ist bei allen EU- und EWR-Ländern der Fall.
Doch selbst wenn Personen im Gastland beispielsweise gesetzlich krankenversichert sind,so kann insbesondere in Bezug auf das Gesundheitssystem die Lücke zum Versorgungsniveau in Deutschland sehr groß sein. In Ländern mit nationalem
Gesundheitsdienst sind die Leistungen für anspruchsvolle Bundesbürger etwa vergleichsweise bescheiden. Dort ist man oft auf Privatärzte und -Kliniken angewiesen, die entsprechend teuer sind. Die staatlichen Systeme vieler anderer Länder wie
z.B. die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) leisten nur ein absolutes Minimum an ärztlicher Versorgung für den Notfall. Auch die freie Arztwahl ist vielerorts nichtselbstverständlich.
Bei der Wahl des richtigen Tarifes sollte darauf geachtet werden, ob Assistance-Leistungen eingeschlossen sind. Diese Hilfs- und Notdienste sind im Ausland besonders hilfreich, denn ein Assisteur organisiert im medizinischen Ernstfall unter anderem den Transport in ein geeignetes Krankenhaus, hilft beim Vereinbaren von Behandlungs-terminen oder stellt Dolmetscher zur Verfügung.
Worauf man achten sollte:
Vor Ausreise den sozialversicherungsrechtlichen Status klären.
Krankenkasse/-versicherer nach Umfang, Dauer und Vorausetzungen des Schutzes im Aufenthaltsland fragen.
Bei weniger oder nicht vorhandenem Schutz eine private Auslandskrankenversicherung abschließen.
Prüfen, ob private Auslandspolice auch bei Heimatbesuchen Versicherungsschutz gewährt.
Klären, ob Assistance-Leistungen eingeschlossen sind.
Auf Laufzeiten, Altersbegrenzungen und Leistungsausschlüsse achten.
Prüfen, ob auch im Ausland freie Arzt- und Krankenhauswahl besteht