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Auslands-
Krankenversicherung
bis 6 Wochen
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Auslandsreise-Krankenversicherung bis 6 Wochen
Wichtig: Sie erhalten direkt im Anschluss an die Online Buchung Ihre Versicherungsbestätigung
Auslandsreise-Krankenversicherung
Auslandsreise - Krankenversicherung
Die Dauerpolice reist immer mit, das ganze Jahr und für jede Reise bis 42 Tage.
ab: 9,00 € pro Person
Die Auslandskrankenversicherung von AXA bietet Ihnen 100 % Kostenerstattung für:
Ambulante Heilbehandlungen als Privatpatient
Ärztlich verordnete Medikamente
Schmerzstillende Zahnbehandlungen und dafür notwendige Füllungen
Krankenhausbehandlungen inklusive Operationen als Privatpatient
Medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport nach Deutschland
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Auslandsreise - Krankenversicherung
für beliebig viele Reisen
Die Jahresversicherung mit automatischer Vertragsverlängerung für beliebig viele Reisen ins Ausland.
Versicherungsfähig sind Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
Der Versicherungsschutz besteht weltweit im Ausland für beliebig viele Reisen mit einer Reisedauer von
bis zu 56 Tagen bei Urlaubsreisen
bis zu 10 Tagen bei Geschäftsreisen
Wichtige Informationen
weltweite Geltung für jede Urlaubsreise ins Ausland bis zu jeweils 56 Tagen
weltweite Geltung für jede Geschäftsreise ins Ausland bis zu jeweils 10 Tagen
keine Altersbeschränkung
kein Selbstbehalt
der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt, jedoch frühestens am Tag nach Eingang des Antrages.
Kostenerstattung für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport
Nachhaftung bis zur Transportfähigkeit
die Versicherung verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, sofern diese nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird
maßgebend für die Prämienermittlung ist das tatsächliche Geburtsdatum
die Versicherungsbestätigung ist der Versicherungsschein; ein gesondertes Dokument wird nicht erstellt
Jahres-Rücktrittversicherung plus Urlaubsgarantie für beliebig viele Reisen m. automat. Verlängerung
Die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und die Reiseabbruch-Versicherung versichert die Übernahme der Kosten, die entstehen, wenn Sie Ihre Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht antreten können oder Ihre Reise abbrechen müssen.
Für den Fall, dass Sie Ihre Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses abbrechen, unterbrechen oder verlängern müssen erstatten wir Ihnen z. B. bei einem Reiseabbruch innerhalb der ersten Hälfte der Reisezeit (maximal 8 Tage) den vollen Reisepreis.
Zu den versicherten Ereignissen zählen u. a. eine unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall, Schwangerschaft.
Die vollständige Leistungsbeschreibung finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

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